Kinderfotos im Netz posten?
Kurz gesagt
- Kinderfotos zu teilen ist nicht verboten. Kinder haben aber ein eigenes Recht am eigenen Bild, und öffentlich gepostet lässt sich ein Foto kaum zurückholen.
- Laut BKA sammeln Täter auch harmlose Alltagsfotos. Mit KI-Apps lassen sich bekleidete Kinder zudem nackt darstellen.
- Beide sorgeberechtigten Eltern müssen einer Veröffentlichung in sozialen Medien zustimmen (OLG Düsseldorf 2021). Das Kind fragst du vorher. Eine feste Altersgrenze dafür gibt es nicht.
- Faustregel der Fachstellen: nichts Nacktes oder Peinliches, Gesicht nicht erkennbar, kein Standort, nur für ausgewählte Menschen.
Der erste Schultag, der Sandkasten im Urlaub, das Kostüm beim Kinderfasching: Wir teilen solche Momente, weil wir stolz sind und die Familie daran teilhaben soll. Das hat sogar einen Namen, „Sharenting“, aus „share“ und „parenting“. Gemeint ist nicht nur Instagram, sondern auch der WhatsApp-Status oder die Familiengruppe.
Das Deutsche Kinderhilfswerk sagt ausdrücklich, dass Kinderfotos zu teilen nicht verboten ist, es komme auf das Wie an. BKA und Polizei formulieren schärfer: Kinderbilder gehören nicht ins Netz. Diese Seite erklärt, warum, und hilft dir, deinen eigenen Weg zu finden.
Was mit Kinderfotos passieren kann
Täter sammeln auch harmlose Bilder
Das Bundeskriminalamt warnt, dass pädokriminelle Täter auch scheinbar harmlose Bilder und Gruppenfotos sammeln und in einschlägigen Foren teilen. Save the Children nennt als Beispiele Motive ganz ohne nackte Haut, etwa ein Kind, das Eis isst, oder Kinder in engen Trikots. jugendschutz.net fand 2025 bei der Analyse von mehr als 100 Accounts von Influencer-Familien sexualisierte Kommentare unter Beiträgen mit Kindern und Nutzer, die auf Telegram zum Tausch von Missbrauchsdarstellungen verwiesen.
Ein privates Profil oder eine Nachricht im Messenger schützt laut BKA nicht zuverlässig, weil jeder Empfänger ein Bild speichern und weiterleiten kann.
KI macht aus normalen Fotos Nacktbilder
Im Bundeslagebild 2025 zu Sexualdelikten an Kindern beschreibt das BKA, dass reale Fotos mit sogenannten Nudifying-Apps so verändert werden, dass Personen nackt erscheinen. Das erleichtert Erpressung, siehe Sextortion, und Cybergrooming. Solche KI-Bilder von Kindern sind in Deutschland als Kinderpornografie strafbar. UNICEF berichtete im Februar 2026 von einer Erhebung in elf Ländern, nach der im Vorjahr Bilder von mindestens 1,2 Millionen Kindern zu sexuellen Deepfakes manipuliert wurden.
Ein Emoji über dem Gesicht senkt die Erkennbarkeit. Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz weist aber darauf hin, dass neue KI-Programme diesen Schutz aushebeln können. Woran man manipulierte Bilder erkennt und wo das an Grenzen stößt, erklärt KI-Bilder erkennen auf bot-or-not.de.
Standort, Name, Schule
Fotos enthalten oft versteckte Daten wie Aufnahmeort und Uhrzeit. Dazu kommt, was im Bild zu sehen ist: das Schild der Kita, das Vereinstrikot, die Hausnummer. Aus mehreren Posts lassen sich laut jugendschutz.net Informationen kombinieren, mit denen Fremde ein Kind finden oder gezielt ansprechen können.
Peinlich, auch Jahre später
Das Babyfoto in der Badewanne oder der Wutanfall im Supermarkt können später zum Anlass für Spott in der Klasse werden. In einer Studie des Deutschen Kinderhilfswerks mit der Universität zu Köln hatten Kinder klare Vorstellungen, welche Bilder geteilt werden dürfen, und hätten deutlich weniger Bilder freigegeben als ihre Eltern.
Was rechtlich gilt
- Recht am eigenen Bild: Nach § 22 Kunsturhebergesetz dürfen Bilder einer Person nur mit ihrer Einwilligung verbreitet werden. Das gilt auch für Kinder, unabhängig vom Alter.
- Beide Eltern: Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied 2021, dass für das Posten von Kinderfotos in sozialen Medien beide sorgeberechtigten Elternteile einwilligen müssen. Es ging um getrennte Eltern, deren Kinder in einem Werbeprofil zu sehen waren. Das Gericht wertete die Veröffentlichung als Angelegenheit von erheblicher Bedeutung, weil sie sich kaum rückgängig machen lässt. Eine Zustimmung der Kinder ersetzte die fehlende Zustimmung der Mutter nicht.
- Familiäre Fotos: Rein private Fotos, etwa bei einer Familienfeier, fallen nicht unter die DSGVO. Wer öffentlich postet, verlässt nach Auffassung des Landesdatenschutzbeauftragten Rheinland-Pfalz diesen privaten Bereich. Eine kleine, geschlossene Gruppe gilt dort noch als privat.
- Recht auf Löschung: Ist ein Kind alt genug, die Tragweite zu verstehen, kann es laut Landesdatenschutzbeauftragtem RLP eine Einwilligung widerrufen und verlangen, dass Bilder gelöscht werden, auch von den eigenen Eltern.
Ab wann entscheidet dein Kind mit?
Eine gesetzliche Altersgrenze gibt es nicht. Maßgeblich ist, ob dein Kind versteht, was eine Veröffentlichung bedeutet. Das BGB verlangt allgemein, dass Eltern die wachsende Selbstständigkeit berücksichtigen und Fragen mit dem Kind besprechen. Die Fachstellen nennen unterschiedliche Richtwerte:
| Stelle | Richtwert |
|---|---|
| SCHAU HIN! | bis etwa 7 entscheiden die Eltern, danach in der Regel Eltern und Kind |
| Polizeiliche Kriminalprävention | ab 7 zusätzlich die Zustimmung des Kindes |
| FSM | ab 7 in der Regel auch das Kind, ab 14 wird die Einsichtsfähigkeit meist angenommen |
| BKA | ab 14 ist die Einwilligung des Kindes notwendig |
| Landesdatenschutzbeauftragter RLP | keine feste Grenze, 16 als Ausgangspunkt für Einwilligungen im Internet |
Meine Einschätzung: Die Zahlen helfen wenig, die Frage selbst hilft viel. Auch ein Kindergartenkind kann sagen, ob ihm ein Foto gefällt, und das empfehlen DKHW, SCHAU HIN! und Polizei ausdrücklich. Ein Nein gilt.
So teilst du Fotos sicherer
Die Empfehlungen von klicksafe, SCHAU HIN!, BIÖG, DKHW und Polizei stimmen weitgehend überein:
- Keine Nackt-, Bade- oder Unterwäschebilder, auch nicht vom Wickeltisch, vom Töpfchen oder in eng anliegender Sportkleidung.
- Keine peinlichen Situationen: weinend, wütend, schlafend, krank.
- Gesicht nicht erkennbar: von hinten, von oben, nur Hände oder Füße.
- Keine Hinweise auf Namen, Schule, Kita, Verein oder Wohnort, auch nicht im Hintergrund.
- Standort ausschalten: in der Kamera-App und beim Hochladen.
- Kleiner Kreis: Profil privat, Status und Story nur für ausgewählte Kontakte.
- Andere Kinder nur mit Einverständnis ihrer Eltern zeigen.
- Absprachen mit Großeltern, Babysittern und Freunden, was mit Fotos deines Kindes passieren darf.
- Offline aufheben: Fotobuch oder Festplatte statt öffentlichem Post.
WhatsApp-Status und Familiengruppe
Ein Foto an Oma und Opa zu schicken ist laut DKHW völlig in Ordnung. Aufpassen solltest du beim WhatsApp-Status und beim Profilbild: Beides sehen in der Regel alle Kontakte, auch die frühere Kollegin oder der Handwerker von letztem Jahr. Den Status kannst du auf ausgewählte Kontakte beschränken. Die DKHW-Studie zeigte, dass Eltern WhatsApp als privat empfinden und dort deutlich sorgloser teilen als in sozialen Netzwerken. Wie du WhatsApp datensparsam einstellst, steht unter WhatsApp für Kinder.
Fotos in Kita und Schule
Die Regeln sind Ländersache. In Rheinland-Pfalz etwa darf eine Kita Fotos auf ihrer Website nur mit Einwilligung der Eltern zeigen. Wer beim Sommerfest fotografiert und die Bilder veröffentlicht, ist selbst verantwortlich, nicht die Kita. Kita und Schule können Fotos per Hausrecht verbieten. Frag bei eurer Einrichtung nach, welche Einwilligungen du unterschrieben hast. Du kannst sie widerrufen.
Wenn Kinder zum Content werden
Bei Familienkanälen, die mit Kindern Geld verdienen, wird es ernster. Kinderarbeit ist in Deutschland nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz grundsätzlich verboten. Für Film- und Fotoaufnahmen kann die Aufsichtsbehörde Ausnahmen genehmigen. Ob und wie das für Familienkanäle greift, ist umstritten. jugendschutz.net stellte fest, dass kaum eine Influencer-Familie eine Genehmigung einholt. Frankreich ist weiter: Dort gilt seit 2020 ein Gesetz für Kinder in Online-Videos, mit Genehmigungspflicht und einem Teil der Einnahmen, der bis zur Volljährigkeit angelegt wird. Seit 2024 steht der Schutz des Rechts am eigenen Bild dort ausdrücklich in den Regeln zur elterlichen Sorge.
Wenn ein Foto missbraucht wurde
- Nicht selbst herunterladen oder weiterleiten, auch nicht als Beweis an andere. Bei sexualisierten Bildern von Kindern machst du dich sonst unter Umständen selbst strafbar. Mach nur Screenshots von Profil und Adresse, nicht vom Bild.
- Den Beitrag bei der Plattform melden.
- Bei jugendschutz.net oder den anderen Beschwerdestellen melden, siehe Hilfe holen.
- Bei Erpressung, Deepfakes oder sexualisierten Bildern Anzeige bei der Polizei erstatten.
Sofort Hilfe
- Nummer gegen Kummer
Elterntelefon 0800 111 0 550
Kinder und Jugendliche 116 111 - Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch
0800 22 55 530 - Akute Gefahr
Polizei 110
Quellen
- BKA: Kinderbilder gehören nicht ins Netz
- BKA: Bundeslagebild Sexualdelikte zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen 2025 (PDF)
- jugendschutz.net: Report Kindheit online (November 2025)
- UNICEF Deutschland: Deepfake-Missbrauch ist realer Missbrauch (04.02.2026)
- BzKJ: Nicht nur im Urlaub, Kinderfotos gehören nicht ins Netz
- Deutsches Kinderhilfswerk: Kinderfotos im Internet
- DKHW und Universität zu Köln: Studie Kinder. Bilder. Rechte. (PDF)
- SCHAU HIN!: Sharenting, Kinderfotos im Netz
- klicksafe: #KinderSindKeinContent
- ins-netz-gehen.de: Sharenting, Infos für Eltern
- Polizeiliche Kriminalprävention: Kinder sind kein Content
- FSM: Kinderfotos online
- Save the Children: Leitfaden Schutz von Kinderfotos im Internet
- LfDI Rheinland-Pfalz: Recht am eigenen Bild
- LfDI Rheinland-Pfalz: Datenschutz in der Kita
- OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.07.2021, 1 UF 74/21
- § 22 Kunsturhebergesetz
- § 1626 BGB Elterliche Sorge
- § 6 Jugendarbeitsschutzgesetz: Behördliche Ausnahmen
- vie-publique.fr: Loi du 19 octobre 2020 (enfants influenceurs)
- vie-publique.fr: Loi du 19 février 2024 (droit à l'image des enfants)