Sexting unter Jugendlichen
Kurz gesagt
- Sexting ist das einvernehmliche Verschicken eigener freizügiger Fotos, Videos oder Nachrichten. Ungefragt verschickte Nacktbilder sind kein Sexting, sondern sexualisierte Gewalt.
- Jede und jeder Zehnte zwischen 11 und 17 hat laut Landesanstalt für Medien NRW schon selbst gesextet, knapp ein Drittel hat solche Nachrichten bekommen, meist ungefragt.
- Unter 14 gibt es keine gesetzliche Ausnahme. Bei 14 bis 17 sind selbst gemachte Bilder für den persönlichen Gebrauch mit Einwilligung ausgenommen. Weiterleiten ohne Zustimmung ist strafbar.
- Wurde ein Bild verbreitet: keine Vorwürfe, das Bild nicht selbst speichern oder weiterleiten, Plattform und Polizei einschalten.
Kaum ein Thema ist Eltern unangenehmer, und kaum eines ist wichtiger, rechtzeitig anzusprechen. Sexting gehört für einen Teil der Jugendlichen zum Flirten und zu Beziehungen dazu. Das Problem ist selten das Bild selbst, sondern was damit passiert, wenn Vertrauen bricht. Diese Seite hilft dir, die Rechtslage einzuordnen, mit deinem Kind darüber zu sprechen und richtig zu reagieren, wenn etwas schiefgegangen ist.
Was Sexting ist
Der Begriff setzt sich aus „Sex“ und „Texting“ zusammen: das Verschicken und Empfangen selbst gemachter, freizügiger Fotos, Videos oder Nachrichten, unter Jugendlichen oft „Nudes“ genannt. Klar abzugrenzen ist das ungefragte Zuschicken, zum Beispiel sogenannter „Dickpics“. Das ist kein Sexting, sondern eine Grenzüberschreitung und strafbar.
Freiwilligkeit ist in der Praxis nicht immer eindeutig. Verliebtsein, Erwartungen in der Beziehung oder Druck aus der Gruppe spielen mit. In der Befragung der Landesanstalt für Medien NRW gab ein Viertel der Jugendlichen, die gesextet haben, an, sich schon einmal zu etwas überreden lassen zu haben, das sie eigentlich nicht wollten.
Wie verbreitet ist es?
Die Landesanstalt für Medien NRW befragt jedes Jahr 11- bis 17-Jährige. Im Herbst 2025 hatten 10 Prozent schon selbst Sexting-Nachrichten verschickt, 2023 waren es 6 Prozent. 31 Prozent hatten solche Nachrichten bekommen, bei den 14- bis 17-Jährigen 37 Prozent. 83 Prozent der Empfängerinnen und Empfänger bekamen sie auch ungefragt. Gesendet wird meist an den festen Freund oder die feste Freundin, am häufigsten über WhatsApp, zum ersten Mal meist mit 15 Jahren. Mitgezählt werden in der Studie auch Textnachrichten und eindeutige Emojis, nicht nur Bilder.
Was das Gesetz sagt
| Situation | Rechtslage |
|---|---|
| Auf dem Bild ist ein Kind unter 14 | Herstellen, Verschicken, Empfangen, Speichern und Weiterleiten sexualisierter Bilder sind nach § 184b StGB verboten, auch bei Selfies. Eine Ausnahme für Gleichaltrige gibt es nicht |
| Auf dem Bild ist ein Jugendlicher zwischen 14 und 17 | § 184c Abs. 4 StGB nimmt Bilder aus, die ausschließlich zum persönlichen Gebrauch mit Einwilligung der gezeigten Person hergestellt wurden. Wie weit diese Ausnahme beim Verschicken an den Partner reicht, ist juristisch nicht eindeutig |
| Ein Bild wird ohne Zustimmung weitergeleitet | Strafbar, bei Jugendlichen nach § 184c, bei Kindern nach § 184b. Je nach Fall kommen das Recht am eigenen Bild und weitere Vorschriften hinzu |
| Jemand schickt ungefragt pornografische Bilder | Strafbar nach § 184 StGB, an Minderjährige zusätzlich besonders geschützt |
Nicht jedes Nacktbild ist im Sinne des Gesetzes „pornografisch“. Das BKA weist darauf hin, dass es auf den Kontext und die Ausrichtung auf sexuelle Reize ankommt, und dass diese Einordnung selbst Fachleuten schwerfällt. Wer bei der Tat jünger als 14 ist, ist nicht strafmündig. Trotzdem können Ermittlungen laufen und Geräte einbehalten werden, auch Familiengeräte.
Wie du mit deinem Kind darüber sprichst
klicksafe, SCHAU HIN! und die Polizei sind sich in den Grundzügen einig. SCHAU HIN! rät, mit älteren Kindern ab etwa zwölf frühzeitig über Bilder, Liebe und Beziehungen zu sprechen, nicht erst im Ernstfall.
- Neutral und offen bleiben. Mit deinem Kind sprechen, nicht über es. Kein Verhör, keine Moralpredigt.
- „Du musst nichts schicken.“ Wer drängt, überschreitet schon eine Grenze. Nein sagen ist immer richtig, auch in einer Beziehung.
- „Einmal verschickt, ist das Bild nicht mehr in deiner Hand.“ Auch „verschwindende“ Bilder lassen sich per Screenshot oder mit einem zweiten Handy sichern.
- „Bilder anderer leitest du niemals weiter.“ Das ist unfair, verletzend und strafbar, auch nach einer Trennung.
- Du darfst deine Haltung sagen. Es ist in Ordnung, deinem Kind zu sagen, dass du nicht möchtest, dass es Nacktbilder von sich macht.
- „Du kannst immer zu mir kommen.“ Ohne Angst vor Handyverbot oder Strafe.
Wenn ein Bild weitergeleitet wurde
- Ruhig bleiben, keine Vorwürfe. Dein Kind fühlt sich verraten und bloßgestellt. Es braucht jetzt vor allem das Gefühl, bei dir sicher zu sein.
- Nachfragen, wie es ihm geht. klicksafe rät ausdrücklich, auch nach Gedanken zu fragen, sich selbst etwas anzutun. Bei akuter Krise: TelefonSeelsorge 0800 111 0 111 oder krisenchat, rund um die Uhr.
- Das Bild nicht selbst speichern, screenshotten oder weiterleiten, auch nicht an die Schule oder andere Eltern. Das kann strafbar sein. Dokumentiere nur, wer es wo und wann verbreitet hat.
- Bei der Plattform melden und die Löschung sowie die Sperre des Accounts verlangen, der es verbreitet.
- Take It Down nutzen: Mit dem kostenlosen Dienst der US-Kinderschutzorganisation NCMEC lässt sich für Bilder, die vor dem 18. Geburtstag entstanden sind, ein digitaler Fingerabdruck erzeugen, ohne das Bild hochzuladen. Teilnehmende Plattformen wie Instagram, TikTok und Snapchat können Kopien damit finden. Eine Löschung garantiert der Dienst nicht.
- Polizei einschalten und dort fragen, was gesichert werden soll. Die Schule nur in Absprache mit deinem Kind einbeziehen.
- Dranbleiben, auch wenn dein Kind plötzlich keine Hilfe mehr will, oft aus Angst vor der Polizei.
Wird dein Kind mit Bildern erpresst, gelten zusätzliche Regeln, vor allem: nicht zahlen. Mehr dazu auf der Seite Sextortion.
Was Handys von sich aus tun
- iPhone und iPad: Die Kommunikationssicherheit erkennt Nacktbilder auf dem Gerät, macht sie unscharf und bietet Hilfe an, beim Empfangen und beim Senden. Sie ist für Kinder unter 18 ab Werk aktiv. Bei unter 13-Jährigen lässt sich ein solches Bild nur mit dem Bildschirmzeit-Code der Eltern ansehen. Sie wirkt in Nachrichten, AirDrop, FaceTime und einigen weiteren Apps, nicht zuverlässig in jedem Messenger.
- Android: Google Messages zeigt Warnungen zu sensiblen Inhalten. Mit Family Link ist die Funktion an und kann vom Kind nicht abgeschaltet werden. Sie gilt nur in Google Messages, nicht in WhatsApp oder Snapchat.
Beide Funktionen sind Warnschilder, keine Sperre. Ein guter Gesprächsanlass: „Was machst du, wenn so eine Warnung kommt?“ Wie du sie einstellst, steht bei Bildschirmzeit am iPhone und Family Link.
Sofort Hilfe
- Nummer gegen Kummer
Elterntelefon 0800 111 0 550
Kinder und Jugendliche 116 111 - Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch
0800 22 55 530 - Akute Gefahr
Polizei 110
Quellen
- klicksafe: Sexting
- SCHAU HIN!: Sexting, Sicherheit, Risiken und Tipps
- SCHAU HIN!: Sexting, so schützen Eltern ihre Kinder
- Landesanstalt für Medien NRW: Pressemitteilung zur Studie Pornos und Sexting (12/2025)
- Landesanstalt für Medien NRW: Erfahrungen mit Pornografie und Sexting 2025 (PDF)
- § 184b StGB kinderpornographische Inhalte
- § 184c StGB jugendpornographische Inhalte
- § 184 StGB Verbreitung pornographischer Inhalte
- BKA: Kampagne #dontsendit
- Polizeiliche Kriminalprävention: FAQ Kinderpornografie
- Polizei: Sounds Wrong, Informationen für Eltern
- Polizei für dich: Sexting
- Take It Down: Häufige Fragen
- Apple: Sichere Kommunikation auf dem Gerät deines Kindes
- Google Messages: Warnungen zu sensiblen Inhalten